Tacheles nachgehakt -  Gesetz zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt

„Brauchen wir noch Feminismus?" Dieser Frage ging die Radiosendung „Tacheles" bei Radio Rüsselsheim am 23. März nach. 
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Die Moderatoren Jürgen Merz und Jota Dimitropolou diskutierten gemeinsam mit den Studiogästen Nicole Alzheimer, Berit Rougier und Achim Weidner aus aktuellem Anlass: Eine große Demonstration in Berlin gegen sexualisierte Gewalt im Internet hatte das Thema in den Fokus gerückt. Auslöser war der Fall des Schauspiel-Ehepaares Collien und Christian Ulmen, in dem es um täuschend echte, durch Künstliche Intelligenz (KI) erzeugte pornografische Bilder – sogenannte Deepfakes – ging.

Die Sendung machte deutlich (YouTube): Das Recht hinkt der digitalen Realität hinterher. Doch genau an diesem Punkt gibt es nun eine sich schon im März abzeichnende Entwicklung.

Die Diagnose: „Demokratisierung der Technologie" und virtuelle Gewalt

In der Radiosendung wurde intensiv über die Gefahren der rasanten technischen Entwicklung gesprochen. Wir erleben eine Demokratisierung der Technologie, bei der heute nahezu jeder mit einfachen Werkzeugen aus Fotos oder Sprachaufnahmen Deepfakes erstellen kann.

Für die Betroffenen ist das verheerend: Das Gehirn kann oft nicht zwischen Realität und Fake unterscheiden. Die massenhafte Bloßstellung im Netz stellt eine massive psychische Gewalt dar und traumatisiert die Opfer schwer. In der Talkrunde fiel in diesem Zusammenhang der Begriff der „virtuellen Vergewaltigung". Das Internet vergisst nicht, und die Spuren solcher Taten brennen sich tief in das Leben der Opfer ein.

Die Antwort aus Berlin: Der neue Gesetzentwurf ist da

Die in der Sendung geäußerte Kritik an der fragmentierten rechtlichen Lage und die Ankündigung eines neuen Paragraphen hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) nun mit konkreten Taten untermauert: Genau heute, am 17. April 2026, stellte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig den langerwarteten Entwurf für das Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vor.

Wie Ministerin Hubig betonte, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher, was es im Zeitalter von KI und sozialen Netzwerken erschreckend einfach macht, Menschen in aller Öffentlichkeit zum Sexualobjekt herabzuwürdigen. Millionen Menschen, besonders Frauen, sind davon betroffen. Der Rechtsstaat dürfe nicht länger zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden.

Das Gesetz adressiert exakt die Problemfelder, die in der Sendung besprochen wurden, und sieht drei neue Straftatbestände vor:

  • § 184k StGB (Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen): Dieser von der „Tacheles"-Runde bereits angesprochene Paragraph stellt bildbasierte sexualisierte Gewalt unter Strafe. Erfasst wird das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimer Bilder – völlig unabhängig davon, ob es reale Aufnahmen oder computergenerierte Deepfakes sind. Auch Rache-Pornos und sogenannter „digitaler Voyeurismus" fallen darunter.
  • § 201b StGB (Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte): Das unbefugte Teilen von Deepfakes, die das Ansehen einer Person erheblich schädigen, wird ebenfalls strafbar.
  • § 202e StGB (Unbefugte Überwachung): Cyberstalking, etwa durch heimliche GPS-Tracker, wird gezielt geahndet.

Zusätzlich zur bloßen Strafbarkeit sollen Opfer, die oft verzweifelt gegen unsichtbare Täter kämpfen, bessere zivilrechtliche Werkzeuge erhalten. Geplant sind neue richterliche Auskunftsansprüche zur Enttarnung anonymer Accounts, Beweissicherungsverfahren sowie die Möglichkeit, zeitweilige Accountsperren für notorische Täter durchzusetzen. Ausländische Plattformen werden zudem gezwungen, inländische Zustellungsbevollmächtigte zu benennen, um rechtliche Schritte zu erleichtern.

Strafrecht beseitigt nicht die Ursachen

Doch auch das strengste Gesetz hat Grenzen, wie die „Tacheles"-Gäste völlig richtig feststellten: Von 100 Gewalttaten gegen Frauen führen heute oft nur ein bis zwei zu einer Verurteilung. Sexualisierte Gewalt fängt nicht erst beim Deepfake an, sondern bereits beim alltäglichen Sexismus wie abwertenden Sprüchen oder „Catcalling". Es geht bei diesen Handlungen meist nicht um Lust, sondern um Macht, Erniedrigung und Kontrolle.

In der Sendung wurde die Meinung vertreten, dass wir weiterhin in patriarchal geprägten Strukturen leben, in denen Jungen beigebracht wird, Emotionen zu unterdrücken, was oft in toxischen Männlichkeitsbildern mündet. Eine gesetzliche Verschärfung ist dringend nötig, aber sie ersetzt nicht die fehlenden positiven männlichen Vorbilder in der Gesellschaft. Ebenso fehlt es an politischer Unterstützung an Schulen: Eine grundlegende Wertevermittlung westlicher Zivilisationsstandards wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau und ein dringend benötigtes Schulfach für „Medienkompetenz" könnten präventive Bausteine sein, ohne die wir den Kampf gegen digitale Gewalt nicht gewinnen werden.

Machen Sie sich selbst ein Bild: Dokumente zum Download

Der juristische Kampf gegen digitale Gewalt tritt nun in die entscheidende Phase. Der Gesetzentwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt, interessierte Kreise können noch bis zum 22. Mai 2026 Stellung nehmen.

Wir laden Sie ein, die Originaldokumente herunterzuladen und sich selbst ein Bild von den geplanten rechtlichen Neuerungen zu machen:

Achim Weidner Radio Rüsselsheim
Redaktion Digitale Beats auf Radio Rüsselsheim

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